Vertrauen und Kompetenz im Gesundheitswesen

Es ist sehr wichtig in der fremden Umgebung, der Patient sich zu Hause fühlt. Die Türkei verfügt für Behandlungs-und Unterbringungsmöglichkeiten für den Gesundheitstourismus sehr gute Infrastrukturen. Die Fehlende und das Wichtigste ist die Möglichkeit für die Nachbehandlung, wenn Falls benötigt ist, in den Ländern, in denen sie leben. Dies kann nur dann über die Eröffnung der Kliniken oder Vertragsärzten in europäischen Länder bewältigt werden

DER VEREIN

Der Verein für Europäisch - Türkischen Gesundheitsturismus

- Gesundheitseinrichtungen in Europa und in der Türkei vorzustellen und zu vernetzen
- Die in Europa tätigen Organisationen im Bereich des Gesundheitstourismus in der Türkei vorstellen
- Als Pilotprojekt ist die Integration der Österreichischen Gesundheitßtandards in das türkische Gesundheitswesen vorgesehen.
- Ermöglichung von Reisen zur Behandlung in europäischen oder türkischen Gesundheitseinrichtungen
- Beratung und Unterstützung von Gesundheitstourist/Innen während des Aufenthaltes
- Information und (juristische) Beratung auch während der Nachbehandlungszeit im Herkunftsland.
- Organisation von Informationsveranstaltungen und Gesundheitskongreßen..

Satzung

§ 1: Name, Sitz und Tätigkeitsbereich

(1) Der Verein führt den Namen "Verein für Europäisch- Türkischen Gesundheitstourismus"
(2) Er hat seinen Sitz in 1040 Wien, Gußhaußtraße 21/13 und erstreckt seine Tätigkeit
auf Information und Beratung im Bereich des Gesundheitstourismus in Europa und in der Türkei.
(3) Die Errichtung von Zweigvereinen ist beabsichtigt.

§ 2: Zweck

Der Verein, deßen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt

- Gesundheitseinrichtungen in Europa und in der Türkei vorzustellen und zu vernetzen
- Die in Europa tätigen Organisationen im Bereich des Gesundheitstourismus in der Türkei vorstellen
- Als Pilotprojekt ist die Integration der Österreichischen Gesundheitßtandards in das türkische Gesundheitswesen vorgesehen.
- Ermöglichung von Reisen zur Behandlung in europäischen oder türkischen Gesundheitseinrichtungen.
- Beratung und Unterstützung von Gesundheitstourist/Innen während des Aufenthaltes.
- Information und (juristische) Beratung auch während der Nachbehandlungszeit im Herkunftsland.
- Organisation von Informationsveranstaltungen und Gesundheitskongreßen.

§ 3: Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks

(1) Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 2 und Abs.3 angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.
(2) Als ideelle Mittel dienen
a) Herausgabe von einer Zeitschrift und von Broschüren.
b) Information über Medien.
c) Organisation von Veranstaltungen und Gesundheitskongreßen.
d) Beratung von Gesundheitstourist/Innen und Institutionen.
(3) Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch:
a) Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge
b) Spenden
c) Erträgniße aus Veranstaltungen
d) Förderungen

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